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„Milch“ ist nicht gleich Milch – außer bei der Scheuermilch.
2017 hat der Europäische Gerichtshof im Urteil C-422/16 entschieden: Pflanzliche Produkte wie Sojamilch oder Hafermilch dürfen nicht als „Milch“ bezeichnet werden. Der Grund liegt in der EU-Verordnung 1308/2013: „Milch“ ist ausschließlich das Erzeugnis, das aus dem Euter eines Tieres stammt.
Begründung: Verbraucherschutz.
Die Sorge: Verbraucher könnten durch die Bezeichnung „Hafermilch“ oder „Mandelmilch“ annehmen, dass tierische Milch enthalten sei. Die Regelung soll also vor Missverständnissen schützen.
Das Problem: Sprachlogik und Realität passen nicht zusammen.
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„Scheuermilch“ ist ein Putzmittel – trotzdem darf sie so heißen, und niemand kommt auf die Idee, sie zu trinken.
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„Hotdog“ darf ebenfalls so heißen, auch wenn kein Hund darin steckt.
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Bei pflanzlichen Drinks hingegen wird auf einer besonders strengen Abgrenzung bestanden, obwohl die Alltagssprache längst anderes signalisiert.
Tradition als Argument.
Die Bezeichnung „Milch“ für pflanzliche Alternativen sei nicht traditionell gewachsen – anders als etwa „Kokosmilch“ oder „Erdnussbutter“, die als Ausnahmen erlaubt sind. Hier zeigt sich: Oft entscheidet weniger die Logik, sondern vielmehr die historische Gewöhnung.
Die Realität an der Kasse.
Unabhängig von Verordnungen sagen die meisten Konsumenten weiterhin „Hafermilch“. Der Begriff hat sich etabliert, weil er verständlich ist – auch wenn er juristisch unzulässig bleibt.
Ein Fazit.
Die Diskussion zeigt vor allem eines: Sprache ist lebendig und passt sich der Nutzung an, nicht den Gesetzestexten. Juristisch mag die Abgrenzung klar sein – praktisch jedoch wirkt sie oft künstlich und lebensfremd.














