Eine kritische Analyse des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt 2026
Die entscheidende Frage dieses Wahlprogramms lautet nicht nur: Welche Steuern sollen sinken, welche Schulen gebaut oder welche Behörden verändert werden?
Die tiefere Frage lautet:
Welches Menschenbild soll der Staat künftig vertreten – und welche Menschen sollen als gesellschaftliche Normalität gelten?
Denn durch das 258 Seiten umfassende Regierungsprogramm zieht sich ein wiederkehrendes Muster: Eine bestimmte Vorstellung von Familie, Geschlecht, Herkunft, Kultur und nationaler Zugehörigkeit wird als gesellschaftlicher Normalzustand definiert. Andere Lebensweisen bleiben zwar vielfach legal, sollen aber weniger Anerkennung, weniger institutionelle Unterstützung, weniger Sichtbarkeit oder weniger staatliche Förderung erhalten.
Genau deshalb muss man über Menschenwürde sprechen.
1. Menschenwürde bedeutet: Der Wert eines Menschen ist nicht verhandelbar
Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes beginnt nicht zufällig mit der Menschenwürde.
Der Grundgedanke ist radikal einfach:
Der Staat darf Menschen nicht danach abstufen, wie nützlich, leistungsfähig, deutsch, heterosexuell, gesund, religiös passend oder gesellschaftlich erwünscht sie sind.
Jeder Mensch besitzt einen eigenen Wert und einen eigenen Achtungsanspruch.
Artikel 3 konkretisiert diesen Gedanken zusätzlich. Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung benachteiligt werden. Für Frauen enthält Artikel 3 sogar ausdrücklich den Auftrag des Staates, tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile abzubauen.
Besonders relevant ist hier die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren von 2017. Das Gericht stellte klar, dass ein ethnisch definierter Volksbegriff mit der Menschenwürde kollidiert, wenn Menschen außerhalb dieser definierten Gemeinschaft der gleiche Achtungsanspruch und die elementare Rechtsgleichheit abgesprochen werden.
Das bedeutet nicht, dass jede migrationskritische Position menschenwürdewidrig wäre.
Man darf Zuwanderung begrenzen.
Man darf Asylrecht verändern wollen.
Man darf Integrationspolitik kritisieren.
Man darf Abschiebungen rechtskräftig ausreisepflichtiger Menschen verlangen.
Die Grenze wird dort relevant, wo aus unterschiedlichen rechtlichen Situationen eine unterschiedliche menschliche Wertigkeit konstruiert wird.
Und genau deshalb sind verschiedene Passagen dieses Programms problematisch.
2. Die erste Hierarchie entsteht bereits in der Präambel
Die AfD definiert die Ehe aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, ausdrücklich als:
„normative Normalität“
Der Kontext ist entscheidend. Das Programm fordert nicht lediglich bessere finanzielle Unterstützung für Eltern. Es verlangt gesellschaftliche Normen und Vorbilder und ordnet die heterosexuelle Familie mit Kindern diesem gewünschten Normalzustand zu.
Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Eine demokratische Familienpolitik kann sagen:
Familien mit Kindern tragen besondere finanzielle Belastungen, deshalb unterstützen wir sie stärker.
Eine normative Gesellschaftspolitik sagt dagegen:
Diese Lebensform ist der Normalfall, an dem gesellschaftliche Ordnung ausgerichtet werden soll.
Damit entsteht eine Hierarchie.
Auf der einen Seite befindet sich die politisch gewünschte Familie.
Daneben stehen homosexuelle Paare, Regenbogenfamilien, kinderlose Paare, alleinlebende Menschen und andere Lebensformen.
Sie werden nicht verboten.
Aber sie werden nicht im gleichen Maße als gesellschaftliches Normalmodell anerkannt.
Warum das gefährlich ist
Menschenwürde bedeutet nicht, dass der Staat niemals unterschiedliche Lebenslagen unterschiedlich fördern darf.
Der Staat darf Familien mit Kindern selbstverständlich besonders unterstützen.
Problematisch wird es, wenn aus der Förderung eines Lebensmodells eine staatliche Bewertung unterschiedlicher Lebensentwürfe wird.
Dann lautet die Botschaft nicht mehr:
Familien brauchen Unterstützung.
Sondern:
So sollte ein richtiges Leben aussehen.
Gefahr für Menschenwürde und Gleichheit: ●●●● hoch
Ein isolierter Satz würde dafür noch nicht reichen. Problematisch wird er durch das, was anschließend im Programm folgt.
3. Aus „Normalität“ wird Abwertung
Besonders deutlich wird das wenige Seiten später.
Die AfD schreibt über nichtreproduktive und andere sexuelle Lebensweisen und verwendet dafür den Ausdruck:
„sexuelle Abweichungen“
Diese Formulierung steht nicht irgendwo in einem historischen Zitat, sondern im eigenen familienpolitischen Kapitel des Regierungsprogramms. Die AfD bringt die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz solcher Lebensweisen mit sinkenden Geburtenraten und Schwangerschaftsabbrüchen in Verbindung und will Kinder und Familie deshalb stärker in staatlicher Öffentlichkeitsarbeit und Bildung priorisieren.
Hier wird aus „Wir fördern Familien“ etwas anderes.
Es entsteht die Gegenüberstellung:
normale Familie
gegen
sexuelle Abweichung beziehungsweise nichtreproduktive Lebensweise.
Das Problem ist nicht nur die Wortwahl
Natürlich verletzt nicht jedes beleidigende oder abwertende Wort automatisch Artikel 1 GG.
Aber ein Regierungsprogramm ist etwas anderes als der private Stammtisch.
Es beschreibt, nach welchen Grundsätzen staatliche Macht eingesetzt werden soll.
Wenn dieselbe Partei anschließend ankündigt, Bildungsprogramme, Fördermittel und Institutionen nach diesem Gesellschaftsverständnis zu verändern, bekommt die sprachliche Abwertung eine politische Dimension.
Die Gefahr
Der Staat würde nicht mehr lediglich unterschiedliche Menschen verwalten.
Er würde unterschiedliche Lebensformen normativ sortieren:
erwünscht, normal, förderwürdig;
oder abweichend, ideologisch, gesellschaftlich problematisch.
Genau solche staatlichen Hierarchisierungen stehen in Spannung mit einem liberalen Verfassungsverständnis, in dem der Staat nicht darüber entscheidet, welcher legale Lebensentwurf ein „richtiges“ Leben darstellt.
Gefahr: ●●●●● sehr hoch
4. Queere Menschen werden nicht nur kritisiert – ihre Sichtbarkeit wird zum Problem erklärt
Die Linie setzt sich im Bildungsbereich fort.
Die AfD möchte Schulen daran hindern, die Regenbogenflagge offiziell zu verwenden. Entscheidend ist aber wiederum nicht die Flagge.
Entscheidend ist die Begründung.
Das Programm beschreibt die LGBTQ-Bewegung als eine politische Kraft, die die traditionelle gesellschaftliche Normalität zerstören wolle. Schulen sollen dem ein anderes Familienbild entgegensetzen.
Originalstelle:
Das ist etwas völlig anderes als die legitime Diskussion:
Soll eine staatliche Schule politische Symbole zeigen?
Diese Frage kann man neutralitätsrechtlich diskutieren.
Das Programm argumentiert aber weiter:
Queere Sichtbarkeit steht dem erwünschten Familienmodell entgegen.
Damit richtet sich die Kritik nicht mehr nur gegen ein Symbol.
Sie richtet sich gegen das gesellschaftliche Modell, für das dieses Symbol steht.
5. Die Sprache eskaliert bis zur moralischen Abwertung
Im Kapitel zur kommunalen Förderpolitik verwendet das Programm schließlich die Formulierung:
„perversen Regenbogenagenda“
Der Kontext betrifft staatliche Fördermittel für Kommunen, Schulen, Vereine und Kindergärten. Gender- und Diversityanforderungen sollen entfernt, andere kulturelle und gesellschaftliche Projekte bevorzugt werden.
Warum das besonders problematisch ist
„Pervers“ ist keine nüchterne Kritik an einer Förderrichtlinie.
Es ist eine moralische Abwertung.
Und genau hier verbindet sich Sprache mit Staatsmacht:
Die gleiche politische Richtung, die queere Politik als pervers bezeichnet, möchte darüber entscheiden, welche entsprechenden Organisationen und Projekte künftig Geld erhalten.
Das ist die eigentliche Gefahr.
Nicht:
Homosexualität wird verboten.
Sondern:
Eine Regierung erklärt eine Minderheitenbewegung zum gesellschaftlichen Problem und besitzt anschließend die Macht, ihre institutionelle Sichtbarkeit zurückzudrängen.
Menschenwürde?
Eine solche Formulierung allein begründet noch nicht automatisch einen gerichtlich feststellbaren Verstoß gegen Artikel 1.
Aber sie greift den gleichen Achtungsanspruch queerer Menschen gesellschaftlich an, wenn deren Lebensweise systematisch als abweichend und ihre Interessenvertretung als pervers oder zerstörerisch dargestellt wird.
Das Bundesverfassungsgericht schützt zudem geschlechtliche Identität ausdrücklich über das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG.
Gefahr: ●●●●● sehr hoch
6. Bei Kindern mit Behinderung wird der problematische Menschenblick besonders sichtbar
Eine der härtesten Stellen des gesamten Programms betrifft inklusive Bildung.
Die Forderung lautet:
„Inklusion unverzüglich beenden“
Aber noch problematischer ist die Begründung.
Kinder mit Behinderung werden dort unter anderem dadurch beschrieben, dass sie:
„lähmen den Unterrichtsfortgang“
Die Passage stellt behinderte Kinder den sogenannten normal begabten Kindern gegenüber und begründet die Beendigung inklusiver Beschulung unter anderem mit deren Einfluss auf den Unterricht der anderen.
Hier liegt eine besonders problematische Verschiebung
Natürlich kann man inklusive Bildung kritisieren.
Wenn eine Schule keine Sonderpädagog:innen, keine Assistenz, keine Barrierefreiheit und zu große Klassen hat, kann Inklusion schlecht funktionieren.
Aber dann liegt das Problem in den Rahmenbedingungen.
Das Programm verschiebt den Blick teilweise auf die Kinder selbst.
Das Kind erscheint nicht mehr primär als Mensch mit einem Recht auf Bildung und Teilhabe, sondern als Faktor, der den Fortschritt der anderen beeinträchtigt.
Genau hier berührt die Sprache die Idee der Menschenwürde
Menschenwürde widerspricht einem Verständnis, nach dem der gesellschaftliche Wert eines Menschen danach bemessen wird, wie leistungsfähig er ist oder wie wenig Aufwand er verursacht.
Ein behindertes Kind besitzt nicht weniger Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe, weil gemeinsamer Unterricht zusätzliche Lehrkräfte benötigt.
Sein Recht auf Achtung hängt nicht davon ab, ob seine Anwesenheit den Unterricht effizienter oder schwieriger macht.
Artikel 3 GG verbietet ausdrücklich die Benachteiligung wegen einer Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland außerdem zu einem inklusiven Bildungssystem und verlangt Unterstützung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems.
Ein wichtiger Unterschied
Förderschulen erhalten: politisch diskutierbar.
Eltern echte Wahlmöglichkeiten geben: diskutierbar.
Inklusive Schulen besser ausstatten: notwendig diskutierbar.
Inklusion grundsätzlich beenden und die Anwesenheit behinderter Kinder als Belastung des Unterrichts beschreiben: eine völlig andere politische Aussage.
Gefahr für Gleichheit und Teilhabe: ●●●●● fundamental
Und anders als bei der Änderung des Asylgrundrechts besitzt eine Landesregierung hier tatsächlich sehr weitreichende Kompetenzen.
7. Flüchtlingskinder werden zu einer eigenen Kategorie von Kindern
Das Programm fordert:
„Sonderklassen für Flüchtlingskinder“
Auch hier ist der Kontext entscheidend.
Es handelt sich nicht einfach um vorübergehenden zusätzlichen Deutschunterricht. Das Programm nennt ausdrücklich mehrere politische Funktionen dieser Trennung: Den Kindern soll die Vorläufigkeit ihres Aufenthalts vermittelt werden, Teile des Unterrichts sollen eine spätere Rückkehr erleichtern und deutsche Kinder sollen von Belastungen des gemeinsamen Unterrichts mit Kindern aus kulturell weit entfernten Herkunftsgesellschaften freigehalten werden.
Das verändert den Zweck der Schule
Das Kind wird nicht mehr zunächst als:
Schülerin oder Schüler
betrachtet.
Sein Aufenthaltsstatus und seine Herkunft bestimmen die institutionelle Zuordnung.
Die Schule bekommt damit zusätzlich die Funktion, einem Kind zu vermitteln:
Du bist hier nur vorübergehend.
Das ist integrationspolitisch enorm
Eine klassische Sprachlernklasse verfolgt normalerweise das Ziel:
Wir helfen dir dabei, möglichst schnell am regulären Unterricht teilzunehmen.
Das hier beschriebene Modell verfolgt teilweise das entgegengesetzte Ziel:
Wir organisieren Schule so, dass deine spätere Rückkehr erleichtert wird.
Damit wird Segregation nicht nur ein vorübergehendes pädagogisches Mittel, sondern Teil einer migrationspolitischen Strategie.
Menschenwürde?
Nicht jede getrennte Beschulung verletzt die Menschenwürde. Eine zeitweise Sprachförderung kann sogar notwendig sein.
Problematisch wird es dort, wo Kinder aufgrund ihrer Herkunft als Gruppe behandelt werden, von denen andere Kinder freigehalten werden müssten.
Die Gefahr ist dann eine institutionalisierte Botschaft:
Diese Kinder gehören nicht wirklich zu uns.
Gefahr: ●●●●● sehr hoch
8. Migration: Vom individuellen Menschen zum politischen Nutzen
Noch grundlegender wird diese Verschiebung beim Asylrecht.
Die AfD möchte das gegenwärtige individuelle Asylgrundrecht durch ein:
„staatlicherseits gewährtes Gnadenrecht“
ersetzen.
Die AfD erklärt unmittelbar anschließend, der Staat solle entscheiden können, wem er nach seinem politischen Interesse Asyl gewährt.
Das ist ein fundamentaler Paradigmenwechsel
Ein Grundrecht bedeutet:
Der Mensch besitzt einen Anspruch gegenüber dem Staat.
Ein Gnadenmodell bedeutet:
Der Staat entscheidet, ob er dem Menschen Schutz gewährt.
Genau deshalb ist die Wortwahl „Gnade“ so aufschlussreich.
Der Schutzsuchende soll nicht mehr Träger eines individuellen Grundrechts sein, sondern Empfänger einer staatlichen Entscheidung nach politischem Interesse.
Kann das Grundrecht verändert werden?
Artikel 16a GG könnte grundsätzlich nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Sachsen-Anhalt könnte dies keinesfalls allein tun. Artikel 1 und die Grundsätze des Artikels 20 sind darüber hinaus durch die sogenannte Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 einer Verfassungsänderung entzogen.
Das bedeutet:
Selbst eine Zweidrittelmehrheit dürfte die Menschenwürde nicht abschaffen.
Die tiefer liegende Gefahr
Menschenrechte heißen Menschenrechte gerade deshalb, weil sie nicht davon abhängen, ob ein Mensch für den Staat politisch erwünscht ist.
Natürlich besitzt nicht jeder Mensch automatisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Das ist eine andere Frage.
Aber der Schutz elementarer menschlicher Rechte beginnt vor der Frage nach Staatsangehörigkeit oder politischem Nutzen.
Gefahr für das menschenrechtliche Staatsverständnis: ●●●●● fundamental
9. Genau an dieser Stelle wird die Einschätzung des Verfassungsschutzes relevant
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt erklärt aktuell ausdrücklich, die politische Agitation des AfD-Landesverbandes richte sich unter anderem gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.
Die Behörde begründet das insbesondere mit einem ethnisch beziehungsweise abstammungsmäßig geprägten Volksverständnis und der Abwertung beziehungsweise Ausgrenzung von Menschen aufgrund von Herkunft oder Religion.
Die Behörde schreibt außerdem, dass Menschen nach vermeintlichen Herkunftsgebieten sortiert würden und dass ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk angestrebt werde.
Offizielle Darstellung des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt:
https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus
Das sollte im Bericht sehr deutlich stehen
Aber ebenso deutlich sollte stehen:
Das ist die verfassungsschutzrechtliche Bewertung der zuständigen Landesbehörde.
Es ist nicht dasselbe wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den AfD-Landesverband verboten oder das gesamte Wahlprogramm für verfassungswidrig erklärt hätte.
Gerade diese Präzision macht die Kritik stärker.
Man braucht nichts zu übertreiben.
Die Aussagen der Behörde sind bereits außergewöhnlich schwerwiegend.
10. Frauen: Nicht primär Menschenwürde – aber ein gezielter Rückbau von Gleichstellungsstrukturen
Beim Thema Frauen sollte die Kritik anders angesetzt werden.
Die Abschaffung einer Frauenquote verletzt nicht automatisch die Menschenwürde.
Auch über Gleichstellungsbeauftragte kann demokratisch gestritten werden.
Das eigentliche Ausmaß entsteht dadurch, dass die AfD mehrere Instrumente gleichzeitig abschaffen möchte: spezielle Frauenförderprogramme, Quoten, Gleichstellungsziele im Hochschulrecht und Gleichstellungsbeauftragte.
Originalstelle:
Die entscheidende Schwäche der Argumentation
Die AfD setzt faktisch voraus:
Wenn das Gesetz Männer und Frauen gleich behandelt, braucht es keine Gleichstellungspolitik mehr.
Das folgt logisch nicht.
Formale Rechtsgleichheit garantiert keine tatsächliche Chancengleichheit.
Und genau deshalb enthält Artikel 3 Absatz 2 GG ausdrücklich einen staatlichen Auftrag, tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile abzubauen.
Die Gefahr liegt im systematischen Abbau
Man kann einzelne Förderprogramme kritisieren.
Man kann einzelne Quoten für falsch halten.
Wenn aber nahezu sämtliche institutionellen Instrumente zur Untersuchung und Bekämpfung struktureller Benachteiligung gleichzeitig beseitigt werden sollen, entsteht eine politische Grundentscheidung:
Strukturelle Ungleichheit wird nicht länger primär als staatliche Aufgabe verstanden.
Gefahr für tatsächliche Gleichberechtigung: ●●●● sehr hoch
Aber hier würde ich nicht vorschnell von einem unmittelbaren Angriff auf Artikel 1 sprechen.
Artikel 3 ist die präzisere verfassungsrechtliche Ebene.
11. Religion: Wer gehört kulturell dazu?
Auch in der Religionspolitik taucht die Frage der gesellschaftlichen Zugehörigkeit wieder auf.
Das Programm behandelt den Islam nicht lediglich als eine Religion, deren Institutionen denselben allgemeinen Regeln wie andere Religionsgemeinschaften unterliegen sollten. Er wird kulturell als fremd eingeordnet und sein gesellschaftlicher Einfluss soll zurückgedrängt werden.
Programmbereich:
Das Problem ist die Ungleichheit des Maßstabs
Ein konsequent säkulares Programm könnte sagen:
Der Staat hält sich aus allen Religionen gleichermaßen heraus.
Dann wären Einschränkungen religiöser Privilegien zumindest systematisch.
Das AfD-Programm verbindet deutsche Identität jedoch gleichzeitig positiv mit bestimmten traditionellen und christlichen Elementen.
Damit entsteht wiederum eine kulturelle Hierarchie:
Religion, die zur eigenen nationalen Tradition gerechnet wird;
und Religion, deren gesellschaftliche Sichtbarkeit als problematisch betrachtet wird.
Artikel 3 und Artikel 4 GG setzen dafür erhebliche Grenzen.
Gefahr: ●●●● hoch
12. Kultur: Freiheit bleibt – aber Geld folgt dem gewünschten Weltbild
Besonders interessant ist die Kulturpolitik, weil hier ein moderner Mechanismus politischer Steuerung sichtbar wird.
Die AfD erklärt im Programm sinngemäß:
Kunst, die nicht ihrem kulturellen Verständnis entspricht, soll nicht verboten werden. Der Staat müsse sie aber auch nicht finanzieren.
Anschließend soll öffentliches Geld bevorzugt an Kunst gehen, die einen Beitrag zur deutschen Identitätsbildung leistet.
Originalstelle:
Das klingt zunächst harmloser als ein Verbot
Und genau deshalb ist es politisch wichtig.
Ein Staat muss Kunst gar nicht verbieten, um Kultur nachhaltig zu verändern.
Er besitzt andere Werkzeuge:
Fördergelder.
Museen.
Theaterbudgets.
Stellen.
Stipendien.
Projektmittel.
Räume.
Die Gefahr ist keine klassische Zensur
Die Gefahr lautet:
Kulturelle Vielfalt bleibt auf dem Papier erlaubt, wird aber institutionell nach politischer Erwünschtheit sortiert.
Eine kritische, internationale, queere oder antinationalistische Kunstszene könnte formal frei bleiben und trotzdem finanziell erheblich an Handlungsspielraum verlieren.
Gefahr für kulturellen Pluralismus: ●●●● hoch
13. Politische Bildung: Kritik an der eigenen Politik soll institutionell neu geordnet werden
Das gleiche Muster findet sich bei der Landeszentrale für politische Bildung.
Die AfD wirft ihr politische Einseitigkeit vor und nennt dabei unter anderem Kooperationen mit demokratie- und antirassistischen Organisationen.
Die Konsequenz soll nicht lediglich eine neue Neutralitätskontrolle sein.
Die bestehende Institution soll in ihrer Form abgeschafft und durch ein neues Institut mit stärker staatspolitischer und identitätsorientierter Ausrichtung ersetzt werden.
Originalstellen:
Die Gefahr ist strukturell
Eine Regierung sagt:
Diese Institution ist ideologisch.
Dann ersetzt sie sie durch eine Institution, deren inhaltliche Ausrichtung sie selbst politisch definiert.
Damit löst sie ein behauptetes Problem staatlicher Ideologie nicht.
Sie riskiert lediglich, die politische Richtung der Institution auszutauschen.
Gefahr für politischen Pluralismus: ●●●● sehr hoch
14. Zivilgesellschaft: Demokratie reicht nicht – Vereine sollen auch patriotisch sein
Besonders problematisch ist die geplante Vereinsförderung.
Geförderte Vereine sollen neben einem Bekenntnis zur demokratischen Ordnung auch eine:
„patriotischen Grundhaltung“
erkennen lassen.
Das Programm verlangt also mehr als Verfassungstreue.
Das ist ein entscheidender Unterschied
Demokratie lässt sich rechtlich definieren.
Patriotismus nicht.
Wie patriotisch muss ein Verein sein?
Darf ein Verein Deutschland grundsätzlich kritisieren?
Darf er deutsche Abschiebepolitik kritisieren?
Darf er die deutsche Kolonialgeschichte problematisieren?
Darf er Nationalstaatlichkeit grundsätzlich ablehnen?
In einer liberalen Demokratie muss die Antwort lauten:
Ja.
Solange ein Verein die demokratische Ordnung akzeptiert und sich rechtmäßig verhält, muss er nicht emotional oder ideologisch positiv zum Nationalstaat stehen.
Die Gefahr
Eine Regierung könnte Förderpolitik zum Instrument politischer Konformität machen.
Dann entscheidet nicht mehr nur:
Ist das Projekt sinnvoll und rechtmäßig?
sondern zusätzlich:
Passt seine Haltung zum staatlich gewünschten Verhältnis zu Nation und Heimat?
Gefahr für Zivilgesellschaft: ●●●●● sehr hoch
15. Besonders brisant: Die AfD möchte den Verfassungsschutz verändern, der sie selbst beobachtet
Das Programm will Aufgaben und öffentliche Funktion des Landesverfassungsschutzes erheblich verändern.
Gleichzeitig stuft genau diese Behörde den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein und erklärt aktuell, dessen Agitation richte sich gegen zentrale Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, darunter Menschenwürde und Demokratieprinzip.
Offizielle Quelle:
https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus
Das ist kein Beweis dafür, dass jede Reform unzulässig wäre
Eine Regierungspartei darf Behörden reformieren.
Auch ein Verfassungsschutz ist nicht unfehlbar oder demokratischer Kritik entzogen.
Aber der Interessenkonflikt ist offensichtlich:
Eine beobachtete politische Organisation könnte Regierungsgewalt darüber erhalten, wie die sie beobachtende Landesbehörde arbeitet und was diese öffentlich über extremistische Bestrebungen berichtet.
Das ist institutionell hochsensibel.
Gefahr für demokratische Selbstkontrolle: ●●●●● fundamental
16. Medien: Kein Verbot nötig
Dasselbe gilt für Medien.
Das Programm will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich zurückbauen und konkrete öffentlich geförderte Medien kritischer überprüfen beziehungsweise von Förderung ausschließen. Das kann teilweise legitime Medienpolitik sein; problematisch wird es in Verbindung mit dem Vorwurf, unerwünschte Medien seien politisch nicht neutral, während die künftige Regierung selbst über deren Finanzierung entscheiden möchte.
Programmbereich:
Wieder zeigt sich dasselbe Muster
Nicht verbieten.
Finanzierung verändern.
Institutionen verändern.
Zugang verändern.
Das ist demokratisch weniger spektakulär als ein Verbot, kann langfristig aber sehr wirkungsvoll sein.
Gefahr für medialen Pluralismus: ●●●● hoch
17. Klimapolitik: kein Menschenwürdeproblem – aber ein Wahrheitsproblem
Nicht alles sollte künstlich unter Menschenwürde subsumiert werden.
Beim Klima liegt ein anderes Problem vor.
Das Programm spricht vom:
„angeblich menschengemachten Klimawandel“
Damit wird nicht lediglich über die Kosten oder Wirksamkeit eines CO₂-Preises gestritten. Die wissenschaftliche Grundlage der gegenwärtigen Erwärmung selbst wird infrage gestellt.
Das steht im Widerspruch zum wissenschaftlichen Befund des IPCC, wonach der menschliche Einfluss auf die gegenwärtige globale Erwärmung eindeutig ist.
Hier lautet die Gefahr nicht primär Menschenwürde
Sie lautet:
Politik wird auf einer falschen Tatsachengrundlage aufgebaut.
Eine Regierung darf politische Prioritäten anders setzen.
Sie darf sagen, Klimaschutz sei zu teuer.
Sie darf konkrete Maßnahmen abschaffen.
Sie sollte aber naturwissenschaftliche Tatsachen nicht zu einer bloßen politischen Meinung erklären.
Gefahr für evidenzbasierte Politik: ●●●● hoch
18. Nicht alles im Programm ist menschenfeindlich
Diese Feststellung gehört ausdrücklich in einen kritischen Bericht.
Das Programm enthält auch Forderungen, die normal demokratisch diskutierbar oder durchaus sinnvoll sind.
Dazu gehören beispielsweise Verbesserungen bei Tierheimen, bestimmte Maßnahmen gegen unkontrollierte Katzenvermehrung, Infrastrukturmaßnahmen, Familienentlastung und einzelne Transparenz- oder Beteiligungsvorschläge.
Das ist wichtig.
Denn die Gefahr dieses Programms besteht nicht darin, dass jeder einzelne Satz extrem wäre.
Genau diese Behauptung wäre falsch.
Die eigentliche Gefahr liegt im Gesamtzusammenhang bestimmter Kapitel.
19. Die zentrale Gefahr ist eine Hierarchie menschlicher Normalität
Wenn man die relevanten Teile nebeneinanderlegt, ergibt sich ein wiederkehrendes Schema:
Normal:
heterosexuelle Familie mit Kindern.
Abweichend beziehungsweise problematisch:
andere Sexualitäten und Familienbilder.
Normale Schüler:
Kinder ohne Behinderung.
Belastung des Unterrichts:
Kinder mit Behinderung.
Unsere Kinder:
Kinder der deutschen Mehrheitsgesellschaft.
Davon getrennte Gruppe:
Flüchtlingskinder.
Kulturell zugehörig:
deutsch-patriotische beziehungsweise traditionelle Kultur.
Kulturell fremd:
bestimmte migrantische und muslimische Einflüsse.
Förderwürdig:
Projekte, die Heimat, Familie oder nationale Identität stärken.
Förderpolitisch problematisch:
queere, antirassistische oder aus Sicht der Partei „antideutsche“ Projekte.
Das ist das eigentliche Ausmaß.
Nicht ein einzelner Satz.
Sondern eine politische Ordnung, in der der Staat immer wieder entscheidet:
Wer bildet die Norm?
Wer weicht davon ab?
Wer bekommt Sichtbarkeit?
Wer bekommt Förderung?
Wer wird integriert?
Wer wird getrennt?
Wer gehört dauerhaft dazu?
20. Ist das ein Angriff auf die Menschenwürde?
Gesellschaftlich und politisch: in Teilen ja
Wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung als Hemmnis für andere beschrieben werden, wenn queere Lebensweisen als Abweichung eingeordnet werden, wenn ihre politische Sichtbarkeit moralisch abgewertet wird oder wenn Menschen nach Herkunft und kultureller Zugehörigkeit unterschiedlich stark zum gesellschaftlichen „Wir“ gerechnet werden, wird ihr gleicher Achtungsanspruch angegriffen.
Das ist genau der Punkt, an dem die Diskussion über Menschenwürde berechtigt ist.
Verfassungsrechtlich: differenzierter
Nicht jede dieser Forderungen ist deshalb automatisch ein Verstoß gegen Artikel 1 GG.
Bei Frauenförderung steht beispielsweise eher Artikel 3 im Zentrum.
Bei Religionspolitik Artikel 3 und Artikel 4.
Bei trans Menschen zusätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1.
Bei Menschen mit Behinderung Artikel 3 und die UN-Behindertenrechtskonvention.
Bei konkreter migrationspolitischer Diskriminierung können mehrere Grund- und Menschenrechte betroffen sein.
Menschenwürde ist die äußerste Grenze – nicht das Etikett für jede schlechte Politik.
Gerade deshalb ist der Befund beim AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt so ernst: Die zuständige Verfassungsschutzbehörde erklärt ausdrücklich, dass sie bei dessen politischer Agitation diese äußerste Grenze berührt beziehungsweise verletzt sieht.
21. Die demokratische Gefahr liegt nicht in einem angekündigten großen Verbot
Das ist möglicherweise der wichtigste Punkt des gesamten Berichts.
Autoritäre gesellschaftliche Veränderungen müssen nicht so aussehen:
„Ab morgen ist X verboten.“
Sie können viel unspektakulärer funktionieren:
Eine Gleichstellungsstelle verschwindet.
Ein Förderprogramm endet.
Eine Beratungsstelle verliert Geld.
Ein Lehrplan wird geändert.
Ein Schulmodell wird abgeschafft.
Eine politische Bildungsinstitution wird ersetzt.
Ein Verein erfüllt neue Förderbedingungen nicht.
Ein Theater bekommt andere Vorgaben.
Eine Behörde berichtet nicht mehr öffentlich.
Ein Medium verliert Unterstützung.
Ein bestimmtes Familienmodell wird als staatliches Vorbild festgelegt.
Jede einzelne Maßnahme kann klein aussehen.
Ihre Summe verändert jedoch, welcher Mensch im Staat als selbstverständlich zugehörig gilt und welcher sich ständig rechtfertigen muss.
22. Genau deshalb ist die Menschenwürde der richtige Maßstab
Artikel 1 GG sagt nicht:
Die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar.
Nicht:
Die Würde des leistungsfähigen Menschen.
Nicht:
Die Würde des heterosexuellen Menschen.
Nicht:
Die Würde des christlichen Menschen.
Nicht:
Die Würde des Menschen, dessen Lebensweise der Regierung gefällt.
Sondern:
die Würde des Menschen.
Das ist der entscheidende Gegenentwurf zu jeder Politik, die Menschen zuerst nach Herkunft, Leistungsfähigkeit, Behinderung, Geschlecht, sexueller Identität oder kultureller Zugehörigkeit sortiert und erst danach über ihren gesellschaftlichen Platz nachdenkt.
23. Gesamtbewertung des Ausmaßes
Bei einer isolierten Betrachtung findet man im AfD-Regierungsprogramm viele Punkte, die normale demokratische Sachpolitik sind.
Bei einer Gesamtbetrachtung der hier untersuchten Bereiche entsteht jedoch etwas deutlich Größeres:
eine politische Verschiebung vom pluralistischen Staat hin zu einem stärker normierenden Staat.
Der pluralistische Staat sagt:
Du musst nicht leben wie die Mehrheit, um gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft zu sein.
Das untersuchte Gesellschaftsmodell tendiert dagegen stärker zu:
Es gibt eine gesellschaftliche Normalität. Andere Lebensweisen sind möglich, aber diese Normalität soll staatlich bevorzugt, kulturell vermittelt und institutionell gestärkt werden.
Genau dort liegt die Gefahr.
Denn Demokratie bedeutet nicht nur Mehrheitsentscheidung.
Liberale Demokratie bedeutet auch, dass die Mehrheit nicht darüber entscheiden darf, welchen Minderheiten weniger menschlicher Wert, weniger gleiche Zugehörigkeit oder weniger fundamentale Rechte zukommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grenze im Zusammenhang mit ethnisch definierten Vorstellungen von Volk sehr deutlich gezogen: Wo Menschen aufgrund ihrer Abstammung aus der politischen Gemeinschaft herausdefiniert und ihnen elementare Rechtsgleichheit verweigert wird, ist die Menschenwürde betroffen.
Und der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt kommt beim dortigen AfD-Landesverband bereits heute zu dem Schluss, dass dessen politische Agitation unter anderem gegen genau diese Menschenwürdegarantie gerichtet ist.
Deshalb wäre mein Fazit deutlich schärfer als zuvor:
Das Regierungsprogramm schafft nicht die Menschenwürde ab. Es kündigt auch nicht offen an, bestimmten Gruppen ihre Grundrechte vollständig zu entziehen. Eine solche Behauptung wäre falsch.
Aber mehrere seiner zentralen gesellschaftspolitischen Forderungen beruhen auf einer Hierarchisierung von Zugehörigkeit, Normalität und Förderwürdigkeit.
Queere Lebensweisen werden sprachlich abgewertet.
Menschen mit Behinderung werden teilweise unter dem Gesichtspunkt der Belastung für andere betrachtet.
Flüchtlingskinder sollen institutionell von anderen Kindern getrennt werden.
Schutzsuchende sollen ein Grundrecht zugunsten staatlicher Gnade verlieren.
Geförderte Zivilgesellschaft soll nicht lediglich demokratisch, sondern patriotisch sein.
Kultur und politische Bildung sollen stärker einem nationalen Identitätsauftrag folgen.
Und die Behörde, die den Landesverband wegen Bestrebungen gegen Menschenwürde und Demokratie beobachtet, soll nach einem Regierungswechsel selbst grundlegend verändert werden.
Das ist keine Ansammlung zufälliger Einzelpositionen mehr.
Es ist ein erkennbares Gesellschaftsmodell.
Und die zentrale Gefahr dieses Modells besteht darin, dass der Staat zunehmend nicht nur Rechte schützt und Regeln setzt, sondern selbst definiert:
wer normal ist,
wer dazugehört,
welche Lebensweise erwünscht ist
und welche Menschen oder Gruppen sich außerhalb dieser Norm befinden.
Genau an dieser Grenze wird aus konservativer Gesellschaftspolitik eine grundlegende Frage der Menschenwürde, Gleichheit und liberalen Demokratie.
Quellen
AfD Sachsen-Anhalt – Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026, vollständiges PDF:
https://afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/07/AfD_Sachsen-Anhalt_Regierungsprogramm_2026_230726-web.pdf
Grundgesetz – Bundesministerium der Justiz:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Artikel 3 GG – Gleichheit und Diskriminierungsverbote:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Artikel 79 GG – Ewigkeitsklausel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
Bundesverfassungsgericht – NPD-Verbotsverfahren, Urteil vom 17. Januar 2017:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html
Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung zum NPD-Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
Bundesverfassungsgericht – Schutz geschlechtlicher Identität:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html
Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt – Rechtsextremismus und AfD Sachsen-Anhalt:
https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus
UN – Recht auf inklusive Bildung, General Comment Nr. 4 zu Artikel 24 UN-BRK:
https://www.ohchr.org/en/documents/general-comments-and-recommendations/general-comment-no-4-article-24-right-inclusive
IPCC – Sixth Assessment Report:
https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/

















